Grenze CH / EU

mit Schweizer Pferde ins Europäische Ausland reiten und fahren.
Grenzübertritt für Tages-, bzw. mehrtägige Wanderritte über die Grenze.
An der Grenze mit Pferd ein ZAVV verlangen.
Form. 11/73. Es gibt nun zwei Möglichkeiten.
Spazierritt oder Ferienaufenthlt.
Spazierritt:
Dies erlaubt dir während 2 Jahren mehrmals über die Grenze (grün oder Teer) zu fahren oder zu reiten. Du musst das Formular und deinen Pass bei dir haben. Offiziell darfst du damit max. 3 Tage im Ausland sein. Jedes mal wenn du die CH-Grenze überquerst, beginnen diese 3 Tage aufs neue. Wenn du planst länger als 3 Tage permanent im Ausland zu sein, wählst du statt Spazierritt den Ferienaufenthalt. Dazu musst du jedoch Veranstaltungs- oder Buchungsunterlagen vorweisen. Im europäischen Ausland wird verlangt, dass du den Pferdepass auf dir trägst. Bedingung: Du bist immer bei deinem Pferd während des Auslandaufenthaltes. Wenn du unter 10 Tagen im Ausland bist, benötigst du keine VET Dokus für den CH-Zoll. Vor Ablauf der 2 Jahre muss das Pferd beim CH Zoll vorgeführt werden, um die Vorübergehende Ausfuhr zu anulieren. Eine Verlängerung ist ohne Pferd möglich, vor Ablauf der Frist zur Wiedereinfuhr.
Längerer Aufenthalt im Europäischen Ausland: Ausbildung, Training, Weidegang, etc.
Du bist nicht bei deinem Pferd.
Für Weideaufenthalt, Ausbildung im Europäischen Ausland etc. besorgst du dir für schweizer Pferde eine vorübergehende Ausfuhr (ZAVV) an der schweizer Grenze. Die ZAVV ist ein nationales Zolldokument und dient allein zur vorübergehenden Ausfuhr aus und Wiedereinfuhr in die Schweiz. Gleichzeitig musst du an der Europäischen Zollstelle eine vorübergehende Einfuhr beantragen. Dies kann bedeuten, dass du eine Kaution hinterlegen musst. Diese richtet sich nach dem Wert des Pferdes. Es ist also notwendig, sich über die Zollformalitäten im Bestimmungsland zu informieren. Weiter gilt es zu beachten, dass die ZAVV zwei Jahre gültig ist. Wird vor Ablauf der 2 Jahresfrist ein Gesuch um Fristerstreckung eingereicht, kann die ZAVV um 1 Jahr verlängert werden. Nach Ablauf dieser Gültigkeitsfrist können Pferde als inländische Rückware zollfrei wiedereingeführt werden, sofern die gesetzlichen Bedingungen dafür erfüllt sind. Das heisst, du musst beim Europäischen Zoll deine vorübergehende Einfuhr löschen und das Pferd ausführen, und dann die Ausfuhr beim Schweizer Zoll löschen.
Grenzübertritt für Tages-, bzw. mehrtägige Wanderritte über die Grenze.
An der Grenze mit Pferd ein ZAVV verlangen.
Form. 11/73. Es gibt nun zwei Möglichkeiten.
Spazierritt oder Ferienaufenthlt.
Spazierritt:
Dies erlaubt dir während 2 Jahren mehrmals über die Grenze (grün oder Teer) zu fahren oder zu reiten. Du musst das Formular und deinen Pass bei dir haben. Offiziell darfst du damit max. 3 Tage im Ausland sein. Jedes mal wenn du die CH-Grenze überquerst, beginnen diese 3 Tage aufs neue. Wenn du planst länger als 3 Tage permanent im Ausland zu sein, wählst du statt Spazierritt den Ferienaufenthalt. Dazu musst du jedoch Veranstaltungs- oder Buchungsunterlagen vorweisen. Im europäischen Ausland wird verlangt, dass du den Pferdepass auf dir trägst. Bedingung: Du bist immer bei deinem Pferd während des Auslandaufenthaltes. Wenn du unter 10 Tagen im Ausland bist, benötigst du keine VET Dokus für den CH-Zoll. Vor Ablauf der 2 Jahre muss das Pferd beim CH Zoll vorgeführt werden, um die Vorübergehende Ausfuhr zu anulieren. Eine Verlängerung ist ohne Pferd möglich, vor Ablauf der Frist zur Wiedereinfuhr.
Längerer Aufenthalt im Europäischen Ausland: Ausbildung, Training, Weidegang, etc.
Du bist nicht bei deinem Pferd.
Für Weideaufenthalt, Ausbildung im Europäischen Ausland etc. besorgst du dir für schweizer Pferde eine vorübergehende Ausfuhr (ZAVV) an der schweizer Grenze. Die ZAVV ist ein nationales Zolldokument und dient allein zur vorübergehenden Ausfuhr aus und Wiedereinfuhr in die Schweiz. Gleichzeitig musst du an der Europäischen Zollstelle eine vorübergehende Einfuhr beantragen. Dies kann bedeuten, dass du eine Kaution hinterlegen musst. Diese richtet sich nach dem Wert des Pferdes. Es ist also notwendig, sich über die Zollformalitäten im Bestimmungsland zu informieren. Weiter gilt es zu beachten, dass die ZAVV zwei Jahre gültig ist. Wird vor Ablauf der 2 Jahresfrist ein Gesuch um Fristerstreckung eingereicht, kann die ZAVV um 1 Jahr verlängert werden. Nach Ablauf dieser Gültigkeitsfrist können Pferde als inländische Rückware zollfrei wiedereingeführt werden, sofern die gesetzlichen Bedingungen dafür erfüllt sind. Das heisst, du musst beim Europäischen Zoll deine vorübergehende Einfuhr löschen und das Pferd ausführen, und dann die Ausfuhr beim Schweizer Zoll löschen.
Carnet ATA: Transport der schweizer Pferde in Europa
Sie beantragen entweder per EDV oder persönlich bei der Industrie und Handelskammer ihres Wohnortes ein Carnet ATA. Sie können alle Pferde die möglicherweise mit Ihnen ausreisen auf dem Carnet eingetragen werden. Die Kosten bleiben die Gleichen, solange es keine super teuren Sportpferde sind. Sie erhalten das Carnet zugeschickt, Kosten etwa 270.—Chf (IHK Thurgau, Zürich 800.-). Damit können Sie jederzeit über die Grenze (Offizielle Grenzöffnungszeiten beachten). Das Carnet muss eröffnet werden und dazu benötigen Sie den Pferdepass und das Pferd.. Auch bei jedem Grenzübertritt muss der Pass dabei sein. Es wird eine Ausfuhr gemacht und eine Einfuhr. An der Grenze geben Sie nur die Pferde an, die sie jetzt dabei haben. Bei der Rückreise ebenso. Nach einem Jahr müssen sie das Carnet an die Industrie und Handelskammer zurück schicken, zuvor muss das Pferd wieder eingeführt worden sein.
Sie beantragen entweder per EDV oder persönlich bei der Industrie und Handelskammer ihres Wohnortes ein Carnet ATA. Sie können alle Pferde die möglicherweise mit Ihnen ausreisen auf dem Carnet eingetragen werden. Die Kosten bleiben die Gleichen, solange es keine super teuren Sportpferde sind. Sie erhalten das Carnet zugeschickt, Kosten etwa 270.—Chf (IHK Thurgau, Zürich 800.-). Damit können Sie jederzeit über die Grenze (Offizielle Grenzöffnungszeiten beachten). Das Carnet muss eröffnet werden und dazu benötigen Sie den Pferdepass und das Pferd.. Auch bei jedem Grenzübertritt muss der Pass dabei sein. Es wird eine Ausfuhr gemacht und eine Einfuhr. An der Grenze geben Sie nur die Pferde an, die sie jetzt dabei haben. Bei der Rückreise ebenso. Nach einem Jahr müssen sie das Carnet an die Industrie und Handelskammer zurück schicken, zuvor muss das Pferd wieder eingeführt worden sein.
Vorübergehende Verwendung eines europäischen Pferdes (z.B. BRD) in der Schweiz
Die Zollveranlagung zur vorübergehenden Verwendung ist eine vorübergehende Einfuhr oder Ausfuhr. Für Europäische Pferde die in für länger oder immer mal wieder in die Schweiz kommen, kann eine solche vorübergehende Einfuhr (Freipass ZVVA) am CH Zollamt erstellt werden. Das Pferd ist mit Pass und Kopie des Signalementes vorzuführen. Die Kosten sind abhängig vom Wert ab 120.—plus 2,5 % Steuer auf dem Wert des Pferdes. Das Geld erhalten Sie wieder zurück, wenn Sie rechtzeitig vor Ablauf der 365 Tage an der Grenze mit dem Dokument wieder vorstellig werden. Das Dokument kann einmalig um ein Jahr verlängert werden. Sie müssen werktags von 07-18.00 Uhr an der Grenze sein. Sollten sie am Wochenende ausreisen, müssen sie unbedingt vom EU-Grenzwächter einen Stempel erhalten, der besagt, dass das Pferd ausgeführt wurde. Dann haben Sie eine Chance wieder an Ihr Geld zu kommen. Es ist auch möglich vom lokalen Amtsvet eine Bestätigung zu erhalten, dass das Pferd in der EU steht und dann bekommt man sein Geld auch wieder zurück. (Sehr langwierig und aufwändig).
Die Zollveranlagung zur vorübergehenden Verwendung ist eine vorübergehende Einfuhr oder Ausfuhr. Für Europäische Pferde die in für länger oder immer mal wieder in die Schweiz kommen, kann eine solche vorübergehende Einfuhr (Freipass ZVVA) am CH Zollamt erstellt werden. Das Pferd ist mit Pass und Kopie des Signalementes vorzuführen. Die Kosten sind abhängig vom Wert ab 120.—plus 2,5 % Steuer auf dem Wert des Pferdes. Das Geld erhalten Sie wieder zurück, wenn Sie rechtzeitig vor Ablauf der 365 Tage an der Grenze mit dem Dokument wieder vorstellig werden. Das Dokument kann einmalig um ein Jahr verlängert werden. Sie müssen werktags von 07-18.00 Uhr an der Grenze sein. Sollten sie am Wochenende ausreisen, müssen sie unbedingt vom EU-Grenzwächter einen Stempel erhalten, der besagt, dass das Pferd ausgeführt wurde. Dann haben Sie eine Chance wieder an Ihr Geld zu kommen. Es ist auch möglich vom lokalen Amtsvet eine Bestätigung zu erhalten, dass das Pferd in der EU steht und dann bekommt man sein Geld auch wieder zurück. (Sehr langwierig und aufwändig).
Impfungen und Grenztierärztliches Attest Traces CH / EU / CH
Sie benötigen ein amtstierärztliches Zeugnis für den Grenzübertritt von mehr als 24 h,
Wenn das CH-Pferd innerhalb von 10 Tagen wieder in die Schweiz kommt, braucht es kein ausländisches Attest.
Sie benötigen ein amtstierärztliches Zeugnis für den Grenzübertritt von mehr als 24 h,
Wenn das CH-Pferd innerhalb von 10 Tagen wieder in die Schweiz kommt, braucht es kein ausländisches Attest.