Grenze CH / EU
Schweizer Pferde ins Europäische Ausland
Alle Angaben ohne Gewähr
Grenzübertritt für 24 h / Tagesritt über die Grenze Vormerkschein: Form 13.01
Mit Pferd und Pferdepass während den Öffnungszeiten an einem offiziellen bewachten Grenzübergang vorfahren und vom Schweizer Zoll einen Vormerkschein für Pferde (Ausfuhr) Form 13.01 verlangen. Die Daten vom Signalement auf den Schein übertragen und Abstempeln lassen.Kosten: 10.-- kann jährlich verlängert werden, auch wenn er abgelaufen ist. Verlängerung ohne Pferd und ohne Pass möglich. Kosten 10.—bei der Grenzwache, ohne Kosten bei der Zollverwaltung. Das Papier war ursprünglich nur für Leute aus dem Grenzgebiet gedacht. Inzwischen wird es aber für alle Schweizer Pferde ausgestellt. Offiziell dürfen sie damit nur über die Grenze reiten, nicht mit dem Hänger rüber fahren. Ich habe einem mich darauf hinweisenden Grenzer angeboten, dass Pferd auszuladen und rüber zu führen, ich hätten aber leider keine Mistschaufel dabei. Ich bin gefahren. Sie können damit auch über grüne Grenzen und müssen dabei nur Ihre eigene ID und den gelben Vormerkschein dabei haben. Im europäischen Ausland wird verlangt, dass sie den Pferdepass auf sich tragen. Sie dürfen offiziell nicht länger als 24 h im Ausland sein. Jedesmal wenn Sie wieder Schweizer Boden betreten, beginnen die 24 h wieder neu. Grundsätzlich sind die Deutschen/Oesterreicher /Italiener/Franzosen nicht an irgendwelchen Papieren interessiert, wenn etwas gefragt wird, zeigen sie den gelben Vormerkschein. Fähige Grenzbeamte gibt es zum Beispiel in Erzingen Trasadingen.
Alle Angaben ohne Gewähr
Grenzübertritt für 24 h / Tagesritt über die Grenze Vormerkschein: Form 13.01
Mit Pferd und Pferdepass während den Öffnungszeiten an einem offiziellen bewachten Grenzübergang vorfahren und vom Schweizer Zoll einen Vormerkschein für Pferde (Ausfuhr) Form 13.01 verlangen. Die Daten vom Signalement auf den Schein übertragen und Abstempeln lassen.Kosten: 10.-- kann jährlich verlängert werden, auch wenn er abgelaufen ist. Verlängerung ohne Pferd und ohne Pass möglich. Kosten 10.—bei der Grenzwache, ohne Kosten bei der Zollverwaltung. Das Papier war ursprünglich nur für Leute aus dem Grenzgebiet gedacht. Inzwischen wird es aber für alle Schweizer Pferde ausgestellt. Offiziell dürfen sie damit nur über die Grenze reiten, nicht mit dem Hänger rüber fahren. Ich habe einem mich darauf hinweisenden Grenzer angeboten, dass Pferd auszuladen und rüber zu führen, ich hätten aber leider keine Mistschaufel dabei. Ich bin gefahren. Sie können damit auch über grüne Grenzen und müssen dabei nur Ihre eigene ID und den gelben Vormerkschein dabei haben. Im europäischen Ausland wird verlangt, dass sie den Pferdepass auf sich tragen. Sie dürfen offiziell nicht länger als 24 h im Ausland sein. Jedesmal wenn Sie wieder Schweizer Boden betreten, beginnen die 24 h wieder neu. Grundsätzlich sind die Deutschen/Oesterreicher /Italiener/Franzosen nicht an irgendwelchen Papieren interessiert, wenn etwas gefragt wird, zeigen sie den gelben Vormerkschein. Fähige Grenzbeamte gibt es zum Beispiel in Erzingen Trasadingen.
Grenzübertritt für länger als 24 h / Transport zu einem Wanderritt der länger dauert als 24 h Carnet ATA: das gleiche gilt übrigens auch für Pferde aus Europa die in die Schweiz kommen.
Sie beantragen entweder per EDV oder persönlich bei der Industrie und Handelskammer ihres Wohnortes ein Carnet ATA. Sie können alle Pferde die möglicherweise mit Ihnen ausreisen auf dem Carnet eingetragen werden. Die Kosten bleiben die Gleichen, solange es keine super teuren Sportpferde sind. Sie erhalten das Carnet zugeschickt, Kosten etwa 270.—Chf. Damit können Sie jederzeit über die Grenze (Offizielle Grenzöffnungszeiten beachten). Das Carnet muss eröffnet werden und dazu benötigen Sie den Pferdepass und das Pferd.. Auch bei jedem Grenzübertritt muss der Pass dabei sein. Es wird eine Ausfuhr gemacht und eine Einfuhr. An der Grenze geben Sie nur die Pferde an, die sie jetzt dabei haben. Bei der Rückreise ebenso. Nach einem Jahr müssen sie das Carnet an die Industrie und Handelskammer zurück schicken, zuvor muss das Pferd wieder eingeführt worden sein.
Achtung: Ab 1.1.2011 gilt, dass für Pferde die länger als 7 Tag im europäischen Ausland sind, ein Gesundheitszeugnis aktuellen Datums vom Tierarzt bei der Rückführung in die Schweiz vorzulegen ist. Dieses Zeugnis kann von ihrem Tierarzt ausgestellt sein und ist in der Regel für ein Jahr gültig. Ebenso wird ein Nachweis über den Standort des Pferdes verlangt. (Pachtvertrag / Einstellvertrag oder Bestätigung des Hofbesitzers, dass das Pferd bei ihm (in EU) eingestellt ist.
Sie beantragen entweder per EDV oder persönlich bei der Industrie und Handelskammer ihres Wohnortes ein Carnet ATA. Sie können alle Pferde die möglicherweise mit Ihnen ausreisen auf dem Carnet eingetragen werden. Die Kosten bleiben die Gleichen, solange es keine super teuren Sportpferde sind. Sie erhalten das Carnet zugeschickt, Kosten etwa 270.—Chf. Damit können Sie jederzeit über die Grenze (Offizielle Grenzöffnungszeiten beachten). Das Carnet muss eröffnet werden und dazu benötigen Sie den Pferdepass und das Pferd.. Auch bei jedem Grenzübertritt muss der Pass dabei sein. Es wird eine Ausfuhr gemacht und eine Einfuhr. An der Grenze geben Sie nur die Pferde an, die sie jetzt dabei haben. Bei der Rückreise ebenso. Nach einem Jahr müssen sie das Carnet an die Industrie und Handelskammer zurück schicken, zuvor muss das Pferd wieder eingeführt worden sein.
Achtung: Ab 1.1.2011 gilt, dass für Pferde die länger als 7 Tag im europäischen Ausland sind, ein Gesundheitszeugnis aktuellen Datums vom Tierarzt bei der Rückführung in die Schweiz vorzulegen ist. Dieses Zeugnis kann von ihrem Tierarzt ausgestellt sein und ist in der Regel für ein Jahr gültig. Ebenso wird ein Nachweis über den Standort des Pferdes verlangt. (Pachtvertrag / Einstellvertrag oder Bestätigung des Hofbesitzers, dass das Pferd bei ihm (in EU) eingestellt ist.
Längere Verweildauer eines Pferdes in der Schweiz oder in der EU
Die Zollveranlagung zur vorübergehenden Verwendung ist eine vorübergehende Einfuhr oder Ausfuhr.
Für Europäische Pferde die in für länger oder immer mal wieder in die Schweiz kommen, kann eine solche vorübergehende Einfuhr (Freipass) am CH Zollamt erstellt werden. Das Pferd ist mit Pass und Kopie des Signalementes vorzuführen. Die Kosten sind 120.—plus 2,4 % Steuer auf dem Wert des Pferdes. Der Wert wird nach der Wiederristhöhe definiert. Das Geld erhalten Sie wieder zurück, wenn Sie rechtzeitig vor Ablauf der 365 Tage an der Grenze mit dem Dokument wieder vorstellig werden. Ansonsten ist es futsch. Das Dokument kann einmal verlängert werden.
Achtung: Ab 1.1.2011 gelten neue Regeln für die vorübergehende Einfuhr.
http://www.ezv.admin.ch/pdf_linker.php?doc=tabelle_pferde&lang=de
Für Schweizer Pferde, die länger im Ausland EU sind gilt der gleiche Prozess nur umgekehrt, der Ansprechpartner sind diesmal nicht die Schweizer, sondern die EU Zollverwaltung. Die zu hinterlegende Kaution richtet sich nach dem Wert des Pferdes und kann bis zu 1000.—Euro und mehr betragen.
Die Zollveranlagung zur vorübergehenden Verwendung ist eine vorübergehende Einfuhr oder Ausfuhr.
Für Europäische Pferde die in für länger oder immer mal wieder in die Schweiz kommen, kann eine solche vorübergehende Einfuhr (Freipass) am CH Zollamt erstellt werden. Das Pferd ist mit Pass und Kopie des Signalementes vorzuführen. Die Kosten sind 120.—plus 2,4 % Steuer auf dem Wert des Pferdes. Der Wert wird nach der Wiederristhöhe definiert. Das Geld erhalten Sie wieder zurück, wenn Sie rechtzeitig vor Ablauf der 365 Tage an der Grenze mit dem Dokument wieder vorstellig werden. Ansonsten ist es futsch. Das Dokument kann einmal verlängert werden.
Achtung: Ab 1.1.2011 gelten neue Regeln für die vorübergehende Einfuhr.
http://www.ezv.admin.ch/pdf_linker.php?doc=tabelle_pferde&lang=de
Für Schweizer Pferde, die länger im Ausland EU sind gilt der gleiche Prozess nur umgekehrt, der Ansprechpartner sind diesmal nicht die Schweizer, sondern die EU Zollverwaltung. Die zu hinterlegende Kaution richtet sich nach dem Wert des Pferdes und kann bis zu 1000.—Euro und mehr betragen.
Impfungen und Grenztierärztliches Attest CH / EU / CH
Sie benötigen weder einen Impfpass noch ein amtstierärztliches Zeugnis für den Grenzübertritt egal in welche Richtung. Für die definitiven Ein- oder Ausfuhr kann jeder Tierarzt ein Gesundheitszeugnis ausstellen. Für Europäische Pferde wird ab dem 1.1.2011 auch verlangt, dass sie eine Bestätigung vorlegen, wo die Pferde gehalten werden. (Pacht-Vertrag oder Bestätigung des Einstellbetriebes.)
Sie benötigen weder einen Impfpass noch ein amtstierärztliches Zeugnis für den Grenzübertritt egal in welche Richtung. Für die definitiven Ein- oder Ausfuhr kann jeder Tierarzt ein Gesundheitszeugnis ausstellen. Für Europäische Pferde wird ab dem 1.1.2011 auch verlangt, dass sie eine Bestätigung vorlegen, wo die Pferde gehalten werden. (Pacht-Vertrag oder Bestätigung des Einstellbetriebes.)